Fördermelder

Förderung der Aquakultur

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Unternehmen der Aquakultur, anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit den Vorhaben betraut sind, Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss vor allem folgenden Zielen dienen: Entwicklung und Stabilisierung bestehender und die Gründung neuer Existenzen sowie die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen, Anpassung der Aquakulturunternehmen an den Klimawandel und die Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels, Modernisierung und Rentabilitätssteigerung der Betriebe der Aquakultur, insbesondere durch die Entwicklung und Einführung innovativer Verfahrenstechniken, Verbesserung des Images der Erzeugnisse der heimischen Aquakultur und eine Stärkung der regionalen Vermarktung, Verbesserung der hygienischen, gesundheitlichen und tiergesundheitlichen Bedingungen in Aquakulturunternehmen. Ihr Vorhaben muss mit dem Deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beziehungsweise von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen einhalten. Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, und Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.