Förderung der Beruflichen Bildung
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich, Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.