Fördermelder

Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege

Land

Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in bayerischen Kitas und in der Tagespflege qualitativ und quantitativ ausbauen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zuständig sind. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung des BayKiBiG und setzt einen Förderanspruch der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers nach Artikel 18 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 BayKiBiG für Kinder unter 3 Jahren voraus. Zu Beginn der Förderung sollen die Kinder das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.