Fördermelder

Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg

Land

Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Angebote für Seniorenarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie gemeinnützige Träger in Form einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen juristischen Person oder deren Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Konzept und ein Programm für die geplante Maßnahme vorlegen, eine bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, eine angemessene Eigenleistung erbringen. Als antragstellende juristische Person müssen Sie eine verantwortliche Ansprechperson benennen und gemeinnützig tätig sein und dies gegebenenfalls durch eine Bescheinigung der Finanzverwaltung nachweisen. Für Treffpunkte müssen Sie weitere Fördervoraussetzungen beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.