Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur
Land
Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Niedersachsen im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur ökologische und nachhaltige Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich kleine und mittlere Unternehmen der Binnenfischerei sowie bestehende und zu gründende kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur gemäß KMU -Definition der EU , natürliche Personen, Fischereigenossenschaften, anerkannte Landesfischereiverbände, Verbände der Erwerbsfischerei und andere nach § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Fischereigesetz anerkannte Verbände, wissenschaftliche, akademische oder technische Einrichtungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Vorhaben mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021?2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF -Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sind. Sie müssen Ihre Investitionen normalerweise in Niedersachsen tätigen. Beinhaltet Ihre Maßnahme eine kommerzielle Komponente, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben betriebswirtschaftlich rentabel ist. Die Zweckbindungszeiten liegen bei Bauten und baulichen Anlagen bei 12, bei Maschinen und technischen Einrichtungen bei 5 Jahren ab Fertigstellung beziehungsweise Lieferung. Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.