Förderung der Brachenberäumung
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen. Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Brache muss ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung mindestens 10 Jahre vor Bewilligung verloren haben und darf in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können. Die 10-jährige Frist entfällt bei Hochwasserschäden. Ihre Maßnahme muss Bestandteil des von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils ?Brachen? zum integrierten Stadtentwicklungskonzept oder zum integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept sein. Die Brache ist im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.