Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein. Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? berücksichtigen. Bei Projekten zur Mitverlegung von Leerrohren gilt: Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist keine Versorgung mit einem Glasfasernetz durch ein Telekommunikationsunternehmen ? auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel ? zu erwarten. Ihre Baumaßnahmen an Ver- und/oder Entsorgungsleitungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 1.000 Meter betragen und wenn deren anfänglich geplante Dauer 8 Wochen überschreitet. Es hat sich kein privater Marktteilnehmer für eine Mitverlegung entschieden. Sie müssen ein plausibles Anschlusskonzept vorlegen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahresbeginn. Ihre externen Planungs- und Beratungsleistungen müssen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben stehen und für die Herstellung des Gigabit-Netzes erforderlich sein. Sie müssen die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben und das Vergabeverfahren dokumentieren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.