Förderung der Erwachsenenbildung
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ihre Träger und auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen und diese nach § 2 des Gesetzes nachweisen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie allgemeine Maßnahmen im Rahmen der laufenden Bildungsarbeit planen, muss die zu fördernde Bildungsarbeit der allgemeinen Erwachsenenbildung zuzuordnen sein, nehmen mindestens 7 Personen an den Projekten und Maßnahmen teil, bei Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen, Kursen zum Erlernen der Gebärdensprache und in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte mindestens 4, muss es sich um Projekte der allgemeinen, kulturellen, politischen oder beruflichen Bildung handeln, die als Tagesseminar, Mehrtagesseminar oder Tagung mit Seminarcharakter durchgeführt werden, müssen mehr als 50 Prozent der Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Geförderte Fortbildungsmaßnahmen müssen einen Bezug zum Bildungs- und Beratungsangebot der Einrichtungen und Zusammenschlüsse haben und der organisatorischen, fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Qualifikation der Mitarbeitenden dienen. Bei der Förderung von Investitionen, Lehrmitteln und Modellvorhaben müssen Sie nachweisen, dass die zu fördernden Vorhaben der allgemeinen, kulturellen, politischen und beruflichen Bildung zugeordnet werden können. Sie müssen Ihr Vorhaben einschließlich seiner spezifischen Merkmale und Zielsetzungen beschreiben, wenn Sie Ihren Antrag stellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.