Fördermelder

Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen ( TP--Tagespflege 2.000)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie planen, Assistenzkräfte zur Unterstützung Ihres Fachpersonals in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege fest anzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernde Assistenzkraft beziehungsweise Tagespflegeperson muss von Ihnen als Träger einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dieses Arbeitsverhältnis sieht eine Bruttojahresvergütung vor, die mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht. Ihre zu fördernde Assistenzkraft muss von Ihnen in dem Computerprogramm KiBiG.web eingetragen sein, die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllen oder erfolgreich am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben, zusätzlich eine vom StMas zertifizierte Qualifizierung (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen. Sie müssen die zu fördernde Tagespflegeperson für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden einsetzen und normalerweise vor dem 01.01.2023 eingestellt haben. Sie erbringen einen Eigenanteil an den Kosten in Höhe der staatlichen Zuwendung. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Personalkosten anderweitig gefördert werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.