Fördermelder

Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF ( EMFAF -Richtlinie)

Land

Bayern · LandesförderungHandelZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben bestehende oder neu gegründete Betriebe der Erwerbsfischerei (Binnenfischerei), bestehende oder neu gegründete Betriebe der Aquakultur, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , die im Bereich Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, rechtsfähige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind, sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Kommunen, Landkreise, Vereine), natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern durchführen. Als fischwirtschaftlicher Betrieb müssen Sie die Teichwirtschaft/Fischerei zu Erwerbszwecken betreiben. Ihr Betrieb muss bestimmte Mindestgrößen im Hinblick auf Teichfläche, Erzeugungsmenge und Erzeugungswert erreichen. Bei Investitionen von über EUR 20.000 müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens nachweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückserwerb, Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen, Schiffs- und Bootsbauten oder die Anschaffung von Netzen, Antragstellende, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds ( EMFF ) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden, oder Antragstellende, die Umweltstraftaten begangen haben (beispielsweise Handel mit Fischen aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.