Fördermelder

Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung ? FGE)

Land

Niedersachsen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen. Außerdem müssen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen. Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handeln, zu dem für Sie eine rechtliche Verpflichtung besteht. Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sind von der Förderung kleiner Vorhaben ausgeschlossen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen beziehungsweise von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.