Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung ? Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Durchführung von Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind ? je nach Maßnahme ? Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen, einzelne Beteiligte sowie Tauschpartnerinnen und -partner und andere am Tausch beteiligte Personen, zugelassene Helferinnen und Helfer, Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechtes. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In Verfahren nach dem FlurbG muss Ihr förderfähiges Vorhaben im Plan nach § 41 FlurbG festgestellt oder genehmigt sein. Es werden vorrangig Maßnahmen in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten gefördert. Sie dokumentieren die postive Wirkung des Flurneuordnungsverfahrens auf Natur und Landschaft im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan/Ausbauplan. Sie führen die investiven Maßnahmen in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch. Sie erstellen zusammen mit der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde ein Nutzungskonzept für die betreffenden land- oder forstwirtschaftlichen Flächen. Die Maßnahmen müssen gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt werden und die sachgemäße und wirtschaftliche Ausführung der Vorhaben muss gewährleistet sein. Sie stimmen das ILEK im Rahmen seiner Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region ab. Sie müssen diesen Abstimmungsprozess dokumentieren. Bei der Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) sollen die Bevölkerung und die relevanten Akteure der Region in geeigneter Weise einbezogen werden. Das Regionalmanagement muss sich mit relevanten Akteuren der Region, die ähnliche Ziele verfolgen, abstimmen und diesen Prozess dokumentieren. Bei der Förderung eines Regionalbudgets erfolgt die Auswahl der Kleinprojekte anhand der Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.