Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Fischereirechtsinhaberinnen und -inhaber, Fischereipächterinnen und -pächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen sowie sonstige rechtsfähige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Bauten oder baulichen Anlagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung sowie technische Ausrüstungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden. Die für die zu fördernden Maßnahmen erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen müssen zum Bewilligungszeitpunkt vorliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind normalerweise Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.