Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
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Hessen · LandesförderungDigitalisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise und andere Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei investiven Projekten müssen Sie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von normalerweise 7 Jahren beziehungsweise 15 Jahren bei Infrastrukturinvestitionen einhalten. Sie müssen die ELER -Zuwendungsvoraussetzungen sowie die geltenden GRW -Bestimmungen beachten. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.