Fördermelder

Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen, die zum Beispiel aus Privatpersonen, Unternehmen oder Vertretern der Kommune bestehen, die eine Sozialgenossenschaft gründen wollen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Initiatorengruppe müssen Sie eine verantwortliche Vertreterin oder einen verantwortlichen Vertreter als Antragstellerin oder Antragsteller bestimmen. Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein: Gesundheit und Soziales, Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder Wohnen und Quartiersentwicklung. Die Zielgruppen und förderfähigen Projekte entnehmen Sie bitte der Anlage zur Richtlinie. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Sozialgenossenschaft muss in Niedersachsen liegen und sie muss sich in Niedersachsen in das Genossenschaftsregister eintragen lassen. Falls die Kommune nicht selbst Mitglied der Genossenschaft werden soll, ist eine bewertende Stellungnahme der Kommune, in der die Genossenschaft tätig werden soll, vorzulegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.