Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je Art der Maßnahme Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften, Fischereigenossenschaften, anerkannte Erzeugerorganisationen, Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur, lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG), Beschäftigte des Fischereisektors oder Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, die mit dem Fischereisektor zusammenhängt, Vereine, Verbände und weitere von der Bewilligungsbehörde anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors, Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes, anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, Umwelt- und Naturschutzverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen. Handelt es sich um ein Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, muss es im Einklang mit der jeweiligen genehmigten Entwicklungsstrategie stehen und vorab von der FLAG zur Umsetzung ausgewählt worden sein. Sie halten die Bindungsfrist von 5 Jahren ein. Ihr Vorhaben lässt eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen, Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.