Fördermelder

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Zum Fördergebiet gehört grundsätzlich die gesamte Landesfläche mit Ausnahme der Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie von Orten mit mehr als 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Maßnahmen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung nach der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) werden nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gefördert. Gefördert werden Investitionen in ?kleine Infrastrukturen? im Sinne von Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu EUR 5 Millionen. Für investive Vorhaben müssen Sie einen Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einschließlich der Folgekosten vorlegen. Für investive Vorhaben müssen Sie Zweckbindungsfristen beachten. Ihr Vorhaben steht in Übereinstimmung mit vorhandenen Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten und im Einklang mit der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der LAG-AktivRegion der lokalen Aktionsgruppe oder einer anderen einschlägigen lokalen Entwicklungsstrategie. Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der GAK .

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.