Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V--Mecklenburg-Vorpommern )
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im ländlichen Raum planen, die dessen Entwicklung als Lebens- und Arbeitsraum fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre investive Maßnahme wird nur gefördert, wenn die Zuwendung 5.000 EUR überschreitet und Sie die Maßnahme in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchführen. Falls Ihr Vorhaben eine Baumaßnahme umfasst, verfügen Sie über eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist. Ihr Vorhaben dient der Umsetzung eines anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder ist Bestandteil der lokalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz (mit Ausnahme von nicht investiven Ausführungskosten für Flurbereinigung und Flusneuordnung). Beachten Sie bitte darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.