Fördermelder

Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes (VV NE-Bahnen)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in die nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben einzelne kommunale Gebietskörperschaften (verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte), kommunale Zweckverbände, juristische Personen des privaten Rechts (Eisenbahninfrastrukturunternehmen). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen sich spätestens bis zur Bewilligung der 1. Zuwendung für eine Gesamt- oder Einzelmaßnahme verbindlich entscheiden. Sie weisen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zeitraum der Zweckbindung nach. Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Gesamtmaßnahmen 15 Jahre, bei Einzelmaßnahmen 10 Jahre. Sie erwerben die zu der Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen oder pachten im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrags (mindestens für den Zweckbindungszeitraum). Sie müssen die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachweisen. Sie erstellen die Prognose der touristischen Nutzerinnen und Nutzer auf der Grundlage eines entsprechenden regionalen touristischen Gesamtkonzeptes. Daraus muss der Nutzen der touristischen Ausflugsverkehre auf der Schiene ersichtlich sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.