Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragsteller müssen Sie landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein. Sie müssen auf Grundlage Ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen. Sie müssen eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gewährleisten. Das von Ihnen eingesetzte Personal muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.