Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger von Maßnahmen der Jugendarbeit, Träger der freien Jugendhilfe sowie anerkannte Jugendverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie gewährleisten, dass es sich bei Ihren Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Kräfte und der sozialen Bildung weder um gewerbliche Veranstaltungen noch um solche mit überwiegend beruflichem, parteipolitischem, religiösem oder leistungssportlichem Charakter handelt. Sie halten folgende Vorgaben für Altersgrenzen der Teilnehmenden und für Veranstaltungstage ein: Maßnahmen der politischen Jugendbildung: Alter von 12 bis 27 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage, Schulung ehrenamtlicher Kräfte: Alter ab 14 Jahre und 2 bis 15 Veranstaltungstage, Maßnahmen der sozialen Bildung: Alter von 7 bis 27 Jahre und 3 bis 21 Veranstaltungstage. Möchten Sie die Förderung auf hauptamtliche Fachkräfte verwenden, müssen Sie mindestens 6.000 Teilnehmertage an Maßnahmen der politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Kräfte und der sozialen Bildung nachweisen. Möchten Sie die Förderung auf die ehrenamtliche Mitarbeit verwenden, müssen Sie die Fachlichkeit der Jugendarbeit durch die Mitwirkung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe mit hauptamtlicher Fachkraft sicherstellen. Bitte beachten Sie, dass für eine Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeit eine angemessene Beteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.