Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung
Land
Brandenburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Bildungsangebote für junge Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die auf Landesebene in mindestens 4 Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben. Für die Umsetzung von Fachkräfteprogrammen, die der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa beziehungsweise der Umsetzung der Jugendstrategie der Europäischen Union in Brandenburg dienen, können Sie auch als örtlicher Träger der freien Jugendhilfe einen Förderantrag stellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Projekte können im Inland, im europäischen Ausland oder den Anrainerstaaten im Mittelmeer stattfinden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss normalerweise zwischen 6 und 40 betragen. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Bei Projekten im Inland müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ausland und bei Projekten im Ausland Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland ausreichend gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Schadenersatzansprüche versichert sein. Ihre Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Beim Erstantrag müssen Sie als Träger zusätzlich ein pädagogisches Konzept einreichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.