Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt: Einzelfallhilfe und Beratung, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten, innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie offene Angebote für alle junge Menschen der Schule. Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet. Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule. Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein. Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation. Von der Förderung ausgeschlossen sind Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit, einschlägig vorbestrafte Personen, Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.