Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten. Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.