Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder mehreren Aufgabenträgern für den ÖPNV , Tarif- und Verkehrsgemeinschaften, Tarif- und Verkehrsverbünde sowie bei bestimmten Vorhaben Vereine. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr beitragen. Das Image des ÖPNV als attraktive, moderne, sichere und komfortable Alternative zum Individualverkehr muss durch Ihre Maßnahme gestärkt werden. Ihr Vorhaben muss die Gesellschafts-, Satzungs- oder Kooperationsvertragsziele mit umsetzen und im Einklang mit vorhandenen Planungen und Zielen der ÖPNV -Aufgabenträger stehen. Ihr Vorhaben muss finanziell gesichert sein. Sie müssen mit mindestens einem weiteren Aufgabenträger einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen und darin die Belange des Landes als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr berücksichtigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.