Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige, innovative und wissensbasierte Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei, Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei sowie Zusammenschlüsse von Fischereiunternehmen zu anerkannten Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen. Als für die Betriebsführung verantwortliche Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein. Ihr Fahrzeug der Kutter- und Küstenfischerei ist förderfähig, wenn es in einem schleswig-holsteinischen Hafen registriert ist, Sie mit ihm in den beiden Kalenderjahren vor Antragstellung an insgesamt mindestens 60 Tagen auf See gefischt haben, es für die Dauer der Zweckbindungsfrist zum vollen Zeitwert versichert ist. Ihr Fahrzeug der Binnenfischerei ist förderfähig, wenn Sie mit diesem ausschließlich in Binnengewässern fischen. Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen. Sie halten die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ein. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer normalerweisel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen, Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.