Fördermelder

Förderung der Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen ( GRW -Markt International)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen den Zuschuss nicht für exportbezogene Tätigkeiten verwenden. Das bedeutet, die Förderung darf nicht direkt mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit sowie mit direkten Vertriebstätigkeiten zusammenhängen. Sie können als Gruppe mit mindestens 3 KMU ohne externes Netzwerkmanagement aktiv an einer Messe teilnehmen. Sie müssen sich mit den anderen Unternehmen vertraglich zu dem Vorhaben zusammenschließen. Die Effekte Ihrer Maßnahmen müssen am Sitz oder der Betriebsstätte Ihres Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden. Ihre Maßnahmen zur Internationalisierung hängen direkt mit der Markteinführung von innovativen Produkten zusammen. Sie können an einer regionalen und überregionalen Messe teilnehmen, wenn diese im gemeinsamen Messeplan von Berlin und Brandenburg ausgewiesen ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. Angehörige freier Berufe, Handelsunternehmen und Beratungsunternehmen erhalten keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.