Fördermelder

Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Förderung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen. Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen: erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, oder eine vergleichbare Ausbildung, interkulturelle Kompetenz, Sozial- und Methodenkompetenz, Gleichstellungskompetenz und beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.