Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Das Vorhaben wurde von Gemeinsame Unternehmen Chips ausgewählt. Ihr industriegetriebenes, vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben ist wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich und Sie können es ohne Förderung nicht durchführen. Bei Ihrem industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben wird der gesamte Arbeitsaufwand mindestens 50 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partnerinnen und Partner mindestens 10 Prozent beitragen. Ihr Vorhaben zum Kapazitätsaufbau könnten Sie ohne Förderung nicht durchführen. Der Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung dargestellt, zum Beispiel als Demonstrator. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.