Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinien ? ModRL)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen oder von Miet- und Genossenschaftswohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowie die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten. Wenn Sie bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen umsetzen, müssen durch Ihr Vorhaben Haushalte bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt werden. Bei baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören. Die baulichen Maßnahmen müssen an Wohnungen in Gemeinden durchgeführt werden, die nach ihrer Fläche zur Nutzung für die zu versorgenden Haushalte geeignet sind (festgelegte Wohnflächengrenzen sind einzuhalten), sowie technisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen wirtschaftlich vertretbar sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.