Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Land
Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte. Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) durchführen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg. Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre. Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen. Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie Unternehmen bestimmter Branchen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.