Fördermelder

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung modernisieren und instand setzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorgaben zum Fassadenkonzept (Qualitätssicherung Backstein) einhalten. Sie lassen für Ihr Objekt eine Energieberatung durchführen. Sie müssen die Einhaltung der jeweiligen energetischen Anforderungen durch einen von der IFB Hamburg autorisierten energetischen Qualitätssicherer feststellen lassen (Qualitätssicherung Energie). Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindung beachten. Ihre Mieterinnen und Mieter müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen. Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen und die ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sichern. Während des Bindungszeitraums dürfen Sie an den Wohnungen des geförderten Objekts kein Wohnungseigentum begründen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und mindestens 15 Prozent der festgestellten förderfähigen Kosten durch Eigenmittel finanzieren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.