Fördermelder

Förderung der Nahmobilität

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln. Ihr Projekt muss geeignet sein, sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken, die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Sie müssen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant haben. Wenn Sie das Vorhaben umsetzen, müssen Sie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und das Vorhaben mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abstimmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.