Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität ? FöRi-Nah)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um den Radverkehr und andere Formen der individuellen Mobilität in Ihrer Gemeinde zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen, sowie die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie dazu beitragen, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen, motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen. Sie müssen mit Ihrer Maßnahme der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung tragen und die Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind. Sie müssen die anerkannten Regeln der Technik einhalten. Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten. Beachten Sie bitte, dass bei investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen uneingeschränktes Baurecht vorliegen und der erforderliche Grunderwerb gesichert sein muss. Zu fördernde Vorhaben müssen in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.