Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)
Land
Brandenburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt ist ein durch die Bewilligungsbehörde anerkannter Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel Kliniken, in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Übernehmen Sie als Träger der örtlichen Daseinsvorsorge oder als freier Träger der Wohlfahrtspflege die Trägerschaft, müssen Sie die Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens anstreben. Sie müssen die geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfüllen. Sie müssen ein Konzept vorlegen, das nach Bestätigung durch die Bewilligungsbehörde Grundlage der Netzwerkarbeit ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.