Fördermelder

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Land

Thüringen · LandesförderungFreie BerufeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden als natürliche Personen, die im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung durch Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis niederlassen und/oder eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen, sowie Träger von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung eine Zweig- oder Filialpraxis gründen beziehungsweise übernehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie benötigen die Zustimmung des Zulassungsausschusses für Zahnärzte hinsichtlich der Praxisneugründung oder Übernahme eines Vertragsarztsitzes beziehungsweise die Genehmigung einer Zweig- oder Filialpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT). Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden, Die Gemeinde, in der Sie die Praxis gründen, darf nicht in einem von der KVT für die ärztliche Niederlassung gesperrten Planungsbereich liegen. Das ist nicht der Fall, wenn eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung oder ein festgestellter lokaler Versorgungsbedarf vorliegt. Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die zahnärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.