Fördermelder

Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie bioökonomische Produkte oder Prozesse im Labormaßstab entwickelt haben und Sie den Transfer in die industrielle Praxis demonstrieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Start-ups , mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten, in Ausnahmefällen und abhängig vom Baustein auch Großunternehmen, im Baustein C auch Managementeinrichtungen, in allen Bausteinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung. Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich Antragstellende, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Im Baustein A liegt der Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie ( Technology Readiness Level , TRL 4 ? 5) vor. Im Baustein B liegt der Nachweis über entwickelte Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie auf TRL 6 vor. Im Baustein C liegt der Nachweis über die Skalierbarkeit der Prozesse und Produkte ab mindestens TRL 6 vor.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.