Fördermelder

Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Bund

Bundesweit · BundesweitGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen und in einem Finanzierungsplan schriftlich und nachvollziehbar darlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.