Fördermelder

Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Angebote der Aidshilfe und Aidsberatungsstellen umsetzen oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die im Sinne des Zuwendungszwecks und der formulierten Ziele tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie setzen Maßnahmen auf Grundlage des Leitbildes und der Ziele der Deutschen Aidshilfe um und sind als Organisation notwendig sein um in einem Einzugsgebiet Präventionsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass sich dadurch Doppelstrukturen ergeben. Sie setzen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen als Deckungsmittel ein. Ihren Eigenanteil können Sie auch in Form von ehrenamtlicher Eigenarbeit mit EUR 10,00 pro Stunde berechnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.