Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm ? BOP)
Bund
Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bieten eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an und verfügen über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung beziehungsweise über eine AZAV-- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung -Zertifizierung nach dem Sozialgesetzbuch. Sie setzen eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung ein, die für das didaktische Gesamtkonzept der Maßnahme und dessen Umsetzung verantwortlich ist. Sie müssen für jeden Jugendlichen eine Potenzialanalyse und praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung vorsehen. Sie führen die praxisorientierten Tage der beruflichen Orientierung getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen durch. Sie haben die Maßnahmen mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Grundsicherungsträger abgestimmt. Zwischen Ihnen als Berufsbildungsstätte und allen beteiligten Schulen beziehungsweise einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.