Förderung der regionalen Entwicklung
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben: Einzelpersonen, Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung. Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) gelten besondere Voraussetzungen. Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben. Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen. Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen. Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten. Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.