Förderung der regionalen Entwicklung ? Gründerzentren
Land
Hessen · LandesförderungExistenzgruendung FestigungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Gründerzentrum in Hessen einrichten und damit die Entstehung neuer zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind, für spezialisierte Gründerzentren: juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Das Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen. Die regionalen Gründerzentren und die virtuellen Gründerzentren werden vor allem in den EFRE -Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt haben. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.