Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischereiwirtschaft durchführen oder zur Fischereiwissenschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU , die in der Binnenfischerei und der Aquakultur im Haupt- und Nebenerwerb tätig sind, Zusammenschlüsse oder Vereinigungen, die der Verarbeitung, Vermarktung oder Erschließung von Märkten oder der Ausarbeitung von Werbekampagnen dienen, fischereiwissenschaftliche Einrichtungen sowie fischereiwissenschaftlich ausgebildete oder sich in der fischereiwissenschaftlichen Ausbildung befindliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie ein investives Vorhaben planen, muss es zur Strukturverbesserung der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft beitragen, dauerhafte wirtschaftliche Auswirkungen entfalten, ausreichende Garantien für seine Durchführbarkeit und Rentabilität bieten oder die Gefahr der Schaffung von überschüssigen Produktionskapazitäten ausschließen. Sie setzen das Projekt in Rheinland-Pfalz um. Sie weisen die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie die für durchzuführende Maßnahmen notwendigen Genehmigungen (einschließlich wasserrechtlicher Zulassungen) nach.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.