Fördermelder

Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Schulsozialarbeit oder zur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Personen, die Sie in der Schulsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden. Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+ -Mittel verwenden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.