Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es darf keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger bestehen. Sie müssen ein neues Angebot oder eine grundlegende Erweiterung eines Projektes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vorlegen. Es muss sich um ein Projekt zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten handeln, besonders um Veranstaltungen wie Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen, Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen wie Seminare oder Tagungen, Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte und Projekte zur Vernetzung und Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.