Fördermelder

Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes oder eines Seniorenstützpunktes in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts, wenn das schriftliche Einverständnis der Landkreise und kreisfreien Städte vorliegt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung Ihres Stützpunkts gewährleisten. Sie müssen in Ihrem Stützpunkt regelmäßige feste Sprech- und Öffnungszeiten einrichten, die sich an den örtlichen Erfordernissen orientieren, sowie persönliche Beratung auch ohne vorherige Terminvereinbarung, Telefon- und E-Mail-Beratung sicherstellen. Sie müssen über einen barrierefreien Zugang zu Ihren Räumlichkeiten verfügen. Ihr Stützpunkt muss unter anderem folgende Angebots- und Aufgabenbereiche abdecken: neutrale Beratung und Information zu den spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort, Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements, Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für ältere Menschen, vor allem auch Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Digitalisierung, Erprobung digitaler Beratungsformate mit dem Ziel der Einführung, Öffentlichkeitsarbeit sowie unter anderem auch Wohnberatung (besonders auch im Technikbereich und vor allem aufsuchend), Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern und Unterstützung/Aufbau von Quartiers-/Nachbarschaftshilfe und -arbeit. Sie müssen mit vor Ort bestehenden Strukturen, vor allem mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen kooperieren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.