Fördermelder

Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen ? Sozialberatungsrichtlinie

Land

Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrer Kommune migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie, dass die Förderung nicht oder nicht vollständig durch Mittel des Bundes, des Landes oder durch Dritte gedeckt wird. Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden fachliche Voraussetzungen und Qualifikationsmerkmale aufweisen: für die Zielgruppe relevante Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse im Ausländerrecht, (Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsrecht) im Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten, pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz, Qualifikation als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge mit Fachhochschulausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung und Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.