Fördermelder

Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde, kommunaler Zweckverband oder Planungsverband in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand sind die städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes als Gesamtmaßnahme sowie städtebaulich bedeutende Einzelvorhaben. Eine städtebauliche Gesamtmaßnahmen wird durch Beschluss der Gemeinde nach den Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts als Fördergebiet festgelegt und abgegrenzt. Sie erstellen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Ihre Gesamtmaßnahme fügt sich in eine schlüssige gesamtstädtische Entwicklungsstrategie ein und ist konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet. Ihre Gesamtmaßnahme wird insbesondere den Erfordernissen einer ganzheitlichen ökologischen Erneuerung mit den Handlungsfeldern Energieeffizienz im Baubestand, Verbesserung des Stadtklimas und der grünen Infrastruktur, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Erhalt der biologischen Vielfalt sowie Aktivierung von Naturkreisläufen gerecht. Die Gesamtmaßnahme oder das Einzelvorhaben sind in das Programm Städtebauliche Erneuerung aufgenommen worden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.