Fördermelder

Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen

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Niedersachsen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss geeignet sein, die Attraktivität in Mittel- und Grundzentren in den ländlichen Räumen zu steigern oder die Urbanität dieser Zentren fördern. Ihr Vorhaben muss sich außerdem dazu eignen, die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie (RHS) des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung zu unterstützen. Im Fall von Beratung und Coaching müssen die Beraterinnen und Berater in den Expertenpool des Programms aufgenommen werden. Wenn Sie eine Förderung für investive und nichtinvestive Maßnahmen oder für Personalausgaben beantragen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien (siehe Anlage der Richtlinie) beachten. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme für Gegenstände und von 10 Jahren für bauliche Maßnahmen beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.