Fördermelder

Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention

Land

Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Projekte im Bereich der Suchthilfe und Suchprävention anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die im Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention sozial- oder gesundheitsbezogene Leistungen im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg erbringen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen wirtschaftlich geordnete Verhältnisse sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen. Sie müssen die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Sie müssen den Sozialdatenschutz im vollen Umfang gewährleisten. Die zu fördernde Einrichtung muss für alle Betroffenen ohne Zugangsvoraussetzungen verfügbar sein. Sie müssen flexibel auf sich verändernde Suchtmittel und Konsummuster reagieren und Ihr Angebot in Absprache mit der Bewilligungsbehörde am begründeten Bedarf orientieren. Als Einrichtung der ambulanten Suchthilfe müssen Sie anerkannte Verfahren in der sozialpädagogischen Diagnostik der Hilfeplanung und der Dokumentation anwenden. Sie müssen sich systematisch mit weiterführenden Suchthilfeangeboten und anderen Hilfesystemen vernetzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.